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Förderung Berufsbildungsstätten Drucken

Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren
Am 11. Juli 2009 ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten.

  • Die Bundesmittel werden in der Regel nur noch von einer Förderstelle (BMBF-BIBB oder BMWi-BAFA) in Abhängigkeit des Nutzungsanteils vergeben.
  • Ist der Nutzungsanteil auf den Schwerpunkt der Ausbildung ausgerichtet, ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für den Antrag zuständig. >> mehr...
  • Ist der Nutzungsanteil auf den Schwerpunkt der Fort- und Weiterbildung ausgerichtet, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für den Antrag zuständig. >> mehr...

Entwicklung von einem Berufsbildungszentrum zum Kompetenzzentrum

Es ist folgendes zu beachten:

  • Die Richtlinie
  • Den Förderleitfaden

Es ist zu formulieren:

  • Eine aussagefähige Antragsskizze

Die Antragsskizze ist entsprechend an das BIBB oder BAFA zu richten.
Der Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) erhält eine Kopie und beauftragt das Heinz-Piest-Institut (HPI), die Eignung festzustellen.